Aufhebung von Corona-Vorschriften
Grundsätzlich ist es so, dass jetzt die Sonntagspflicht wieder gilt. Es ist dabei aber zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen die Teilnahme aus schwerwiegendem Grund unmöglich ist, z.B. bei Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ohne Impfung.
Neben der objektiven Gefährdung kann auch die subjektive große Angst vor einer Ansteckung von der Sonntagspflicht entbinden. Andere schwerwiegende Gründe sollten allgemein bekannt sein, wie Pflichten der Nächstenliebe.
Gottesdienste finden in unserer Pfarrgemeinde ohne erlassene Corona-Regeln statt. Weder Staat noch Diözese konnten sich dazu durchringen, verbindliche Vorschriften zu erlassen, um im Raum der Kirche bei denen um größtmögliche Sicherheit zu sorgen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies ist das Resultat von Politikversagen.
Die Pfarrgemeinde kann gefährdete Personen leider nicht mehr schützen, wenn z.B. Ungeimpfte ohne Maske fahrlässig den Abstand zu anderen nicht einhalten. Es kann nur angeraten werden, sich selbst so gut es geht zu schützen. Es wird zudem eindringlich um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Folgendes Verhalten ist verantwortliches Verhalten: Vollständiger Impfschutz bei denen es möglich ist, Abstand, ffp2 Maske, Hygiene.